Au-Pair

Beschäftigen von Au-Pair-Angestellten >>>
Kosten >>>

Beschäftigen von Au-Pair-Angestellten

Ab Herbst 2009 vermittelt Agroimpuls neben Praktikanten und Arbeitskräften ebenfalls Au-Pair-Angestellte. Wir bieten diese Dienstleistung als Ergänzung zu unserer bisherigen Vermittlungstätigkeit an und können damit den bäuerlichen Familien eine Unterstützung vor allem bei der Betreuung der Kinder und bei der täglichen Haushalts- und Gartenarbeit vermitteln.

Zweck eines Au-Pair-Aufenthaltes ist es für die Au-Pair-Angestellten die Sprache des jeweiligen Gastlandes zu erlernen und dafür im Gegenzug bei der Betreuung der Kinder und bei der Haushalts- und Gartenarbeit zu helfen. Die Gastfamilie unterstützt das Erlernen der Sprache und erhält dafür im Gegenzug Hilfe bei der Betreuung der Kinder sowie im Haushalt und Garten.

Im Moment vermitteln wir Au-Pair-Angestellte aus der Ukraine. Weitere Länder können folgen.

Voraussetzungen für die Beschäftigung von Au-Pair-Angestellten:

Damit Sie als Gastfamilie Au-Pair-Angestellte aus dem Ausland beschäftigen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Verfahren:

Sie füllen das Auftragsformular und den Betriebsspiegel aus und senden diese an Agroimpuls. Aufgrund Ihrer Angaben suchen wir eine geeignete Person mit Hilfe unserer Partner in der Ukraine. Sie erhalten eine schriftliche Bewerbung einer Au-Pair-Angestellten. Wenn Sie an einer Anstellung dieser Person interessiert sind, erledigen wir die Gesuchsformalitäten und organisieren die Einreise. Vor der ersten Platzierung einer neuen Gastfamilie behält es sich Agroimpuls vor, den Betrieb zu besuchen.

Um eine reibungslose Rekrutierung garantieren zu können, benötigen wir Ihre Anmeldung 3 Monate vor dem gewünschten Stellenantritt.

Dauer:

Eine Bewilligung erhält man für 6 Monate bis maximal 1 Jahr.

Reisekosten:

Die Einreisekosten in die Schweiz übernimmt die Gastfamilie, die Heimreise geht zu Lasten der Au-Pair-Angestellten.

Kontingent:

Diese Bewilligungen unterliegen einem Kontingent.

Reisekosten:

Die Einreise in die Schweiz übernimmt der/die Arbeitgebende, sobald der/die Arbeitnehmer/in mehr als die Hälfte der abgemachten Arbeitsdauer absolviert hat.

Lohn und Arbeitszeit:

Für das Jahr 2009 beträgt der monatliche Brutto-Minimallohn CHF 1‘590.00. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.

Spezielles:

Die Gastfamilie muss für seine Au-Pair-Angestellte den Besuch einer Sprachschule in der Schweiz organisieren und finanzieren. Der Deutschkurs muss an einer anerkannten Schule (z.B. Migros-Klubschule) stattfinden und umfasst für ein Jahr 120 Lektionen (Pro Woche 2.5 Lektionen). Agroimpuls hilft Ihnen bei de Suche nach einem Anbieter.

Krankenkasse und Sozialversicherungen:

Die Gastfamilie muss für die Au-Pair-Angestellte eine Krankenversicherung gemäss KVG abschliessen. Sie trägt die Hälfte der Prämien dafür. Die Gastfamilie muss die Au-Pair-Angestellte ebenfalls bei der Unfall-, Krankentaggeldversicherung und Pensionskasse anmelden. Die Au-Pair-Angestellte muss ebenso bei der AHV angemeldet werden.

Sie möchten, dass wir Ihnen eine Au-Pair-Angestellte aus der Ukraine vermitteln:

Für eine Vermittlung bitten wir Sie, die folgenden Formulare möglichst frühzeitig ausgefüllt an uns zu senden:

Sie kennen bereits eine Person, welche Sie als Au-Pair bei sich anstellen möchten:

Diese Formulare müssen von Ihnen, bzw. von Ihrer Au-Pair-Angestellten ausgefüllt werden, damit wir ein Gesuch um eine Bewilligung einreichen können. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach der Herkunft der Au-Pair-Angestellten. Für mehr Details setzen Sie sich bitte mit Agroimpuls in Verbindung:

Kosten

Wer zahlt welche Kosten?

Au-Pair-Angestellte:

Gastfamilie: