Die Grundlagen für alle Arbeitsverhältnisse basieren auf dem zehnten Titel des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html
Die Bestimmungen des OR werden ergänzt durch die in allen Kantonen erlassenen Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge. Durch den individuellen Arbeitsvertrag (Abrede) lassen sich weitere Einzelheiten speziell für jedes einzelne Arbeitsverhältnis regeln.
Kantonale Normalarbeitsverträge sind die wichtigste Grundlage der Arbeitsverhältnisse. Sie enthalten alle wichtigen Angaben wie die Arbeitszeiten, Informationen über abzuschliessende Versicherungen, etc..
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