Nachstehend eine Aufstellung aller Unterlagen, welche bei uns zu beziehen sind, oder welche Sie hier direkt herunterladen können. Agroimpuls bietet Ihnen umfassende Unterlagen um Thema Arbeitsrecht. Nutzen Sie diesen Service und bestellen Sie nachfolgende Hilfsmittel einfach per E-Mail:
Fragen zur Ausländerregelung? Besuchen Sie unseren eintägigen Kurs "Der Landwirt als Arbeitgeber".
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Nutzen Sie unseren bewährten Lohnabrechnungsblock, in 15 Sprachen. CHF 12.00 + PP CHF 3.00 + MwSt.
Landwirtschaftliches Fachwörterbuch- Ost.
Sprachen: deutsch, englisch, französisch, holländisch, russisch,polnisch und ungarisch
Landwirtschaftliches Fachwörterbuch-West.
Sprachen: deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, dänisch und holländisch
Wahlweise mit West- oder Osteuropäischen Sprachen, CHF 23.00 + PP CHF 3.00 + MwSt.
Der Ordner zu unserem bewährten alljährlichen Kurs. Enthält die wichtigsten Bestimmungen über das Arbeitsrecht, CHF 50.00 + Porto ca. CHF 11.00 + MwSt. Weitere Unterlagen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie beim Geschäftsbereich Treuhand und Schätzungen des Schweizerischen Bauernverbandes.
Wir stehen durch unsere Arbeit in ständigem Kontakt mit den Behörden und sind im Bereich Ausländerre-gelung immer auf dem neuesten Stand. Zudem versuchen wir als Geschäftsbereich des Schweizerischen Bauernverbandes geeignete Lösungen im Rahmen der geltenden Gesetzte für das Arbeitskräfteproblem zu suchen und wenn möglich auf geeignetere Gesetzesgrundlagen hin zu wirken:
Fragen zur Ausländerregelung?
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EU-17/EFTA Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Islands, Ita-liens, Liechtensteins, Luxemburg, Maltas, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Portugals, Schwedens, Spaniens, des Vereinigten Königreichs und Zyperns gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit.
Meldeverfahren oder Anmeldung auf der Gemeinde
EU-8 Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Estland, Litauen und Lettland gilt seit dem 1. Mai 2011 die vollständige Personenfreizügigkeit. Meldeverfahren oder Anmeldung auf der Gemeinde
EU-2 Rumänien und Bulgarien. Zurzeit (bis längstens Ende Mai 2016) gelten Übergangsbestimmungen für diese beiden Länder: Kontingent, Inländervorrang (RAV) und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Gesuchseingabe beim Kant. Arbeitsamt bzw. Migrationsamt
Stellenantritt ist erst nach Erhalt der Bewilligung möglich
Meldeverfahren für kurzfriste Erwerbstätigkeit gültig für EU-17 und EU-8 Länder
höchstens 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html
EU-EFT Bürger in der Schweiz
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/142.201.de.pdf (Stand 01.01.2012)
Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs VEP
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/142.203.de.pdf (Stand 01.06.2011)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer AuG
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/142.20.de.pdf (Stand 11.10.2011)
Schwarzarbeit
Information Bundesamt für Migration:
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/arbeit/schwarzarbeit.html
Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_41.html
Informationen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
www.keine-schwarzarbeit.ch
Adressen Kantonale Migrations- und Arbeitsämter
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/die_oe/kontakt/kantonale_
behoerden/adressen_kantone_und.html