Gerne vermitteln wir Ihnen eine/n Mitarbeitende/n aus Polen, der Slowakei- oder Rumänien.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Sie füllen das Auftragsformular und den Betriebsspiegel aus und senden beides an Agroimpuls. Melden Sie ausserdem Ihre freie Stelle bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) in Ihrer Nähe oder geben Sie ein Stelleninserat in einer Zeitung auf (je nach Kanton). Aufgrund Ihrer Angaben suchen wir eine geeignete Person mit Hilfe unseres ausländischen Vermittlungspartners. Sie erhalten eine schriftliche Bewerbung einer Arbeitskraft. Wenn Sie an einer Anstellung dieser Person interessiert sind, erledigen wir die Gesuchsformalitäten und organisieren die Einreise. Ansonsten suchen wir eine andere Person für Sie.
Nach Ihrem Wunsch.
Man erhält nur eine Bewilligung, wenn man nachweisen kann, dass man auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft finden konnte. Dies kann mit Inseraten oder einer erfolglosen Ausschreibung der Stelle beim RAV erfolgen (je nach Kanton).
Nehmen Sie den Inländervorrang ernst, die Bewilligung hängt davon ab!
Diese Bewilligungen unterliegen einem Kontingent.
Die Einreise in die Schweiz übernimmt der/die Arbeitgebende, sobald der/die Arbeitnehmer/in mehr als die Hälfte der abgemachten Arbeitsdauer absolviert hat.
Für das Jahr 2010 bleibt der monatliche Brutto-Minimallohn bei CHF 3'110.00.
Der/die Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass der/die Arbeitnehemende eine Krankenversicherung gemäss KVG abschliesst. Auch die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder eines/einer Mitarbeitenden aus einem EU-8-Land (ausser Ungarn) sind bei einer Schweizer Krankenkasse mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Für die Länder Rumänien und Bulgarien gelten seit Mitte 2009 die gleichen Regelungen wie für die EU-8-Länder.
Um eine gute Rekrutierung zu gewährleisten benötigen wir Ihre Anmeldung 3 Monate vor dem gewünschten Stellenantritt.