Gerne vermitteln wir Ihnen Mitarbeitende aus Polen, der Slowakei, Tschechien oder Rumänien.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Bitte füllen Sie das Auftragsformular und den Betriebsspiegel aus und senden Sie beides an Agroimpuls. Mit Hilfe unserer Partner im Ausland suchen wir eine geeignete Person und Sie erhalten darauf eine schriftliche Bewerbung dieser Arbeitskraft. Wenn Sie an einer Anstellung interessiert sind, erledigen wir die Formalitäten und organisieren die Einreise.
Nach Ihrem Wunsch.
Seit 1. Mai 2011 muss für Personen aus den EU – 8 Ländern (Polen, Slowakei, Tschechien usw.) keine Bewilligung mehr im Voraus eingeholt werden. Somit kann die Person mit einem gültigen Ausweispapier einreisen. Die Arbeitskraft muss aber vor Arbeitsaufnahme bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde angemeldet werden. Vorzulegen sind dabei ein gültiges, heimatliches Ausweispapier und eine Kopie des Arbeitsvertrages.
Dauert das Arbeitsverhältnis 3 Monate oder kürzer, muss die Arbeitskraft nicht auf der Gemeinde, sondern kann gratis im Internet angemeldet werden.
Wir empfehlen, die Arbeitskraft jeweils 7 Tage vor Arbeitsaufnahme anzumelden.
Für Personen aus den EU – 2 Ländern (Rumänien, Bulgarien) muss noch eine Arbeitsbewilligung im Voraus beantragt werden. Anhand einer RAV-Bestätigung und/oder Inseraten muss je nach Kanton belegt werden, dass man in der Schweiz keine geeignete Arbeitskraft finden konnte.
Die Reisekosten gehen zu Lasten der/des Arbeitnehmenden, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Der Brutto-Minimallohn für das Jahr 2011 beträgt CHF 3‘140.00
Der/die Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass der/die Arbeitnehmende eine Krankenversicherung gemäss KVG abschliesst. Auch die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder einer/eines Mitarbeitenden aus einem EG-8-Land (ausser Ungarn) sind bei dieser Schweizer Krankenkasse mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse
Um eine frühzeitige Anmeldung sind wir sehr froh. Kurzfristige Rekrutierungen sind bei EU – 8 Ländern aber möglich.