Gerne erledigen wir für Sie die Bewilligungsformalitäten für Ihre/n zukünftige/n Mitarbeitende/n aus Rumänien oder Bulgarien (EU – 2 Länder)
Hinweis: Seit 1. Mai 2011 muss für Personen aus den EU – 8 Ländern (Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien) keine Bewilligung mehr im Voraus eingeholt werden. Somit kann die Person mit einem gültigen Ausweispapier einreisen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Nach Ihrem Wunsch
Je nach Kanton muss anhand einer Bestätigung vom RAV und / oder Inseraten belegt werden, dass auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft gefunden wurde.
Nehmen Sie den Inländervorrang ernst, die Bewilligung hängt davon ab!
Die Bewilligungen für Personen aus dem EU – 2 Raum unterliegen einem Kontingent. Ist dieses ausgeschöpft, können keine Bewilligungen mehr erteilt werden.
Ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Unterkunft für die Familie zweckmässig ist.
Die Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit, die Stelle und die Branche zu wechseln, ohne dass eine neue Bewilligung beantragt werden muss. Diese Möglichkeit entbindet den Arbeitnehmenden nicht von den arbeitsvertraglichen Abmachungen.
Die Reisekosten gehen zu Lasten der/des Arbeitnehmenden, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Der Brutto-Minimallohn für das Jahr 2011 beträgt CHF 3‘140.00
Der/die Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass der/die Arbeitnehmende eine Krankenversicherung gemäss KVG abschliesst. Auch die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder einer/eines Mitarbeitenden aus einem der neuen EU-Länder (ausser Ungarn) sind bei einer Schweizer Krankenkasse mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Für die Eingabe eines Gesuchs bei den kantonalen Behörden benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auftragsformular Gesuchseingabe >>> PDF
Arbeitsvertrag (muss von beiden Parteien unterschrieben werden) >>> PDF
Lebenslauf (in den Kantonen AR, BE, BL, FR, GE, SH, SZ, und VS) >>> PDF
Passkopie
RAV-Bestätigung oder Inserate (je nach kantonalen Bestimmungen) >>>
Betriebsspiegel >>> PDF
Anhand dieser Informationen werden wir bei den Behörden ein entsprechendes Gesuch um eine Arbeitsbewilligung einreichen. Bis eine Bewilligung erteilt wird, muss mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wir schätzen es, wenn wir die Gesuchsunterlagen möglichst früh von Ihnen erhalten, besten Dank!