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Einholen von Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte

Gerne erledigen wir für Sie die Bewilligungsformalitäten für Ihre/n zukünftige/n Mitarbeitende/n aus Rumänien oder Bulgarien (EU – 2 Länder)

Hinweis: Seit 1. Mai 2011 muss für Personen aus den EU – 8 Ländern (Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien) keine Bewilligung mehr im Voraus eingeholt werden. Somit kann die Person mit einem gültigen Ausweispapier einreisen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

Anstellungsdauer

Nach Ihrem Wunsch

Inländervorrang

Je nach Kanton muss anhand einer Bestätigung vom RAV und / oder Inseraten belegt werden, dass auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft gefunden wurde.
Nehmen Sie den Inländervorrang ernst, die Bewilligung hängt davon ab!

Kontingent

Die Bewilligungen für Personen aus dem EU – 2 Raum unterliegen einem Kontingent. Ist dieses ausgeschöpft, können keine Bewilligungen mehr erteilt werden.

Familiennachzug

Ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Unterkunft für die Familie zweckmässig ist.

Berufliche Mobilität

Die Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit, die Stelle und die Branche zu wechseln, ohne dass eine neue Bewilligung beantragt werden muss. Diese Möglichkeit entbindet den Arbeitnehmenden nicht von den arbeitsvertraglichen Abmachungen.

Reisekosten

Die Reisekosten gehen zu Lasten der/des Arbeitnehmenden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Lohn 2011

Der Brutto-Minimallohn für das Jahr 2011 beträgt CHF 3‘140.00

Krankenkasse

Der/die Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass der/die Arbeitnehmende eine Krankenversicherung gemäss KVG abschliesst. Auch die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder einer/eines Mitarbeitenden aus einem der neuen EU-Länder (ausser Ungarn) sind bei einer Schweizer Krankenkasse mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Bewilligung

Für die Eingabe eines Gesuchs bei den kantonalen Behörden benötigen wir die folgenden Unterlagen:

Auftragsformular Gesuchseingabe >>> PDF

Arbeitsvertrag (muss von beiden Parteien unterschrieben werden) >>> PDF

Lebenslauf (in den Kantonen AR, BE, BL, FR, GE, SH, SZ, und VS) >>> PDF

Passkopie

RAV-Bestätigung oder Inserate (je nach kantonalen Bestimmungen) >>>

Betriebsspiegel >>> PDF

Anhand dieser Informationen werden wir bei den Behörden ein entsprechendes Gesuch um eine Arbeitsbewilligung einreichen. Bis eine Bewilligung erteilt wird, muss mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wir schätzen es, wenn wir die Gesuchsunterlagen möglichst früh von Ihnen erhalten, besten Dank!

 
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