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Bedingungen Gastfamilien

Ein Praktikant ist kein Lehrling und keine volle Arbeitskraft. Das Mittelmass zu finden ist die Herausforderung und eine Bedingung an die Gastfamilie. Wir vermitteln Praktikanten auf Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz. Die weiteren Bedingungen entnehmen Sie folgender Aufstellung:

Allgemeine Bedingungen für die Arbeitgebenden:

  • Genügend Zeit für die Einführungsphase
  • Ist bereit, den Praktikanten in alle Arbeiten einzuführen
  • Betriebsleiter hat eine landwirtschaftliche Ausbildung.
  • Bietet Unterkunft und Verpflegung gemäss CH-Standard
  • Der Praktikant sollte wenn möglich ein eigenes Zimmer im Wohnhaus des Arbeitgebenden erhalten und nicht selber kochen müssen
  • Hält Arbeitsbedingungen und Versicherungsobligatorien ein
  • Hält EKAS-Richtlinie 6508 ein
  • An- und Abmelden der Praktikanten bei der Gemeinde oder Fremdenpolizei.
  • Keine Praktikantinnen auf Betriebe ohne Frau
  • Bietet nach Möglichkeit Familienanschluss
  • Interesse an der Aus- und Weiterbildung der Praktikanten
  • Stellt Praktikanten Bestätigung über Praktikum aus
  • Bildet sich regelmässig weiter
  • Interesse an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen.
  • Verständnis für eine fremde Kultur
  • Offen für Probleme der Praktikanten (z.B. Heimweh)

Bei Abweichungen von „normalen“ Wohn- und Familienverhältnissen wird der Praktikant zuerst angefragt, ob er damit einverstanden ist. Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir geben gerne Auskunft.

 
Agroimpuls ist eine Dienstleistung des Schweizerischen Bauernverbandes

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