Die Grundlagen für die Anstellungsbedingungen unterscheiden sich grundsätzlich nicht, ob Sie einen Schweizer oder Ausländer anstellen. Es gelten das Schweizerische Obligationenrecht und der kantonale Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft. Geregelt sind somit die Versicherungsfragen, Arbeitszeiten, Freitage, etc.
Da es sich bei den Praktikanten um Ausländer handelt und "Praktikant" ein besonderer Status ist, müssen einige Dinge zusätzlich geregelt werden. Dies sind der Lohn, das Gesuchsverfahren, obligatorische Seminare, etc.
Die wichtigsten Punkte sind auf folgenden Merkblättern festgehalten:
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